AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierpension
Hund, Katze & Co, Jana Kleine Kracht (AGB) Stand 23.05.2023

1. Unternehmenssitz ist Die Emme 64 in 32457 Porta Westfalica. Inhaberin des Unternehmens ist Frau Jana Kleine Kracht. Ihr Vertreter ist Herr Harald Kleine Kracht. Das Unternehmen wird im Folgenden Tierpension genannt.

2. Bestandteil der AGB ist die als Anhang geltende Preisübersicht in ihrer jeweils gültigen Fassung, die durch Aushang in den Geschäftsräumen der Tierpension bekannt gemacht wird.

3. Zahlungsbedingungen
a) Stundenweise Aufenthalte (an einem Kalendertag) werden bis höchstens zum gültigen Tagessatz berechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

Die Stundensätze richten sich nach der Preisübersicht.

b) Bei mehrtägigen Aufenthalten berechnen wir bei Abgabe ab bzw. Abholung bis 13 Uhr die Hälfte des Tagessatzes, mindestens jedoch einen Tagessatz bei einer Übernachtung.

c) Abweichungen von terminlichen Vereinbarungen (mündlich wie schriftlich)
Werden Tiere früher geholt oder später gebracht, als vereinbart, kann die Tierpension die vereinbarten Zeiten zu Grunde legen.
Werden die Tiere früher gebracht oder später abgeholt, wird danach abgerechnet.

d) Anzahlungen:
Bei Neukunden gilt Vorkasse bis zu einer Pensionsdauer von drei Wochen.

Die Tierpension kann Anzahlungen in Höhe der Hälfte der gebuchten Leistungen verlangen. Diese Anzahlung verfällt bei kurzfristiger Absage durch den Kunden nach unten stehenden Regelungen bei Anzahlungsverzicht.

Verzichtet die Tierpension auf eine Anzahlung, so kann sie im Falle eines durch den Leistungsverzicht entstehenden Schadens, diesen gegenüber dem Kunden geltend machen. Hierbei gelten folgende Regelungen zur Verfahrensvereinfachung und Berechenbarkeit für den Kunden:
Eine Stornierung bis zwei Wochen vor gebuchtem Leistungsbeginn bleibt kosten oder verrechnungsfrei für den Kunden. Bei Stornierung bis zu einer Woche vor gebuchtem Leistungsbeginn, wird der Leistungspreis für die erste Woche mit 50% in Rechnung gestellt, die darüber hinausgehenden Leistungsvereinbarungen werden kostenfrei storniert. Bei Stornierung bis zu zwei Tagen vor gebuchtem Leistungsbeginn wird die erste Woche mit 70% und die ggf. folgende Woche mit 50% in Rechnung gestellt. Bei Stornierung weniger als zwei Tage vor dem gebuchten Leistungsbeginn, wird der Buchungszeitraum bis zu zwei
Wochen mit 70% berechnet. Erfolgt keine vorherige Absage durch den Kunden kann die erste Woche unter Anrechnung der Ersparnis mit 80%, die ggf. folgenden Wochen, höchstens jedoch drei, zu 70% in Rechnung gestellt werden.
Von den oben genannten Sätzen kann abgewichen werden, wenn der Tierpension nachweislich ein geringerer Schaden entsteht,
welcher stattdessen zu ersetzen ist.

Ein Anspruch auf Nachholung oder verspätete Inanspruchnahme gebuchter Leistungen seitens des Kunden besteht nicht.

Anzahlungen werden bei der Abholung verrechnet. Der verbleibende offenstehende Betrag ist sofort zu begleichen. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich in bar. Abweichende Zahlungsabkommen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung!

e) Alle Waren der Tierpension bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Tierpension.


4. Haftungsbedingungen

Mit Abgabe des Tieres verpflichtet sich der Kunde und sichert zu, dass das Tier in gesundem Zustand in die Pension kommt und vor Betreuungsbeginn entwurmt und gegen Schädlinge, wie Zecken und Flöhe, behandelt worden ist. Für Kosten die durch Zuwiderhandlung entstehen, haftet der Kunde auch gegenüber anderen Kunden. Die Tierpension ist in soweit berechtigt,
Namen und Anschrift an den Geschädigten weiter zu geben.

Für Schäden die durch das Tier verursacht werden, haftet der Tierbesitzer. Gleiches gilt für eine etwa notwendig werdende tierärztliche Behandlung. Entstehende Kosten sind bei Abholung des Tieres zu begleichen.
Kosten für Tierarztbesuche zuzüglich Fahrtkosten und Zeitaufwand sind durch den Tierhalter an die Tierpension zu erstatten.

Die Tierpension übernimmt keine Haftung für Schäden, die am Tier oder an mitgebrachten Utensilien entstehen; ausgenommen sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Schäden, die bei vertragsgemäßer Kombination von Tieren entstehen, haften die Halter der beteiligten Tiere zu gleichen Teilen, es sei denn sie treffen eine abweichende Vereinbarung.

5. Die Vertragsdaten werden elektronisch erfasst und gespeichert. Sie werden ausschließlich zu Geschäftszwecken genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. (s.a. Datenschutzerklärung)

6. Die Tierpension kann die Annahme von Tieren nach freiem Ermessen ablehnen. Dies gilt insbesondere für kranke Tiere, läufige Hündinnen oder fehlenden Seuchenschutz. Tritt ein Grund zur Ablehnung (z.B. Läufigkeit) während des Aufenthaltes auf, kann die Tierpension die Abholung des Tieres verlangen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Kunden dadurch
nicht.

7. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, gelten alle anderen Regelungen fort. (Salvatorische Klausel)